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Der Wasserzweckverband „Attenhausener Gruppe“ erhebt gemäß der derzeit gültigen Satzung folgende Beiträge und Gebühren:
 
Herstellungsbeiträge
 
pro m² Grundstücksfläche 1,38 € zzgl. MWSt
pro m² Geschossfläche 6,90 € zzgl. MWSt
 
Grundstücksanschluss
 
Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Grundstücksanschlüsse ist in der jeweils tatsächlichen Höhe (mit Ausnahme der Kosten, die auf die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse entfallen) zu erstatten.
 
Bauwasserpauschale
 
für einen provisorischen Anschluss 153,39 € zzgl. MWSt
 
Grundgebühren
 
bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis 6 cbm/h 49,08 €/Jahr zzgl. MWSt
bis 10 cbm/h 73,63 €/Jahr zzgl. MWSt
bis 30 cbm/h 147,25 €/Jahr zzgl. MWSt
 
Verbrauchsgebühren
 
pro cbm entnommenen Wassers 0,82 € zzgl. MWSt
 
Fälligkeit
 
Der Verbrauch wir jährlich abgerechnet, die Abbuchung erfolgt jeweils zu 01.03., die Abbuchung der Vorauszahlung erfolgt zum 01.09. jeden Jahres.
 
 
Einzelheiten sind der jeweils gültigen Satzung, welche beim Wasserzweckverband aufliegt, zu entnehmen.